Lern– und Lebensraum Schule

Miteinander arbeiten - Voneinander lernen - Füreinander dasein

Umgang miteinander

Eine lebendige Schule beruht auf gegenseitiger Rücksichtnahme und Hilfsbereitschaft, aber auch aktiver Teilnahme am Leben in der Schule und am Leben des Einzelnen.

Als oberster Grundsatz muss gelten:

Ich darf mit meinem Verhalten niemand belästigen, stören oder Schaden zufügen.
Dies gilt auch während des Schulwegs. Ich gehe höflich und freundlich mit meinen Mitmenschen um, nehme Rücksicht, beleidige und bedrohe niemand, denn auch ich möchte fair behandelt werden.

Kraftausdrücke, Beleidigungen oder rassistische Äußerungen verwende ich nicht.

Ich lebe kulturelle Vielfalt ohne Vorurteile.

Konflikte löse ich ohne sprachliche und körperliche Gewalt.

Auch in sozialen Netzwerken beachte ich diese Regeln.

Ich bin pünktlich und zuverlässig, gehe achtsam mit meinen Sachen und dem Eigentum der anderen um. Für mutwillige Sachbeschädigungen muss ich die Haftung übernehmen.

 

Internet

Beim Umgang mit den neuen Medien gilt der Kinder- und Jugendschutz, das heißt, ich bin verpflichtet, kriminelle und/oder jugendgefährdende Internetseiten zu meiden.

Das Internet ist kein rechtsfreier Raum.

 

Kleidung

Meine Kleidung wähle ich der Institution Schule entsprechend angemessen. Deshalb komme ich zum Beispiel nicht in Schlabberhosen in die Schule. Beim Betreten des Schulhauses nehme ich meine Kopfbedeckung ab (ausgenommen sind Kopfbedeckungen, die aus religiösen Gründen getragen werden). Meine Jacke hänge ich an die Garderobe. In der Schule trage ich keine Kleidung, die sexuell provozierend ist.

Meine Kleidung darf keine beleidigende oder verletzende Aufschrift enthalten. Rassistische Symbole oder Aufschriften sind verboten. Armeekleidung gehört nicht in die Schule.

 

Handys / elektronische Geräte

Eingeschaltete Geräte, deren Gebrauch und ihre Nutzung, sind auf dem gesamten Schulgelände verboten. Das Verbot gilt darüber hinaus auch für außerunterrichtliche Veranstaltungen. Mitgebrachte Geräte müssen so verstaut sein, dass sie das Lernen nicht behindern. Sinnvollerweise sollten alle Geräte zu Hause bleiben. Wichtige Telefonate können im Sekretariat erledigt werden.

Für evtl. Schäden, Verlust oder Diebstahl übernimmt die Schule keine Haftung.

Bei Zuwiderhandlung wird das Gerät abgenommen und wird am Ende des Unterrichtstages dem Schüler ausgehändigt. Es ist der Schule überlassen, eine angemessene Strafe zu verhängen.

 

Gesundheit / Essen / Trinken

Ich achte auf meine Gesundheit und verzichte an unserer Schule auf Alkohol, Nikotin und illegale Drogen. Außerdem bringe ich im Rahmen der Förderung einer gesunden Ernährung keine süßen Getränke, (z.B. Cola, Sprite, Eistee,…) oder Energydrinks, mit Ausnahme von Fruchtschorle, mit. Dies gilt auf dem gesamten Schulgelände.

Essen und Trinken ist nur während der Pausen im Erdgeschoss (außerhalb der Zimmer) und auf dem Schulhof erlaubt. Wasser darf überall getrunken werden.

Auf dem gesamten Schulgelände sowie im Schulgebäude kaue ich keinen Kaugummi.

Ebenso verzichte ich darauf, auf den Boden zu spucken.

 

Schulfremde Gegenstände

Gegenstände, die mich vom Lernen ablenken, bringe ich nicht mit in die Schule.

Gefährliche oder gesundheitsgefährdende Gegenstände, wie z.B. Laserpointer, Messer, Waffen oder Ähnliches, bringe ich ebenfalls nicht mit.

 

Schulgelände/Schulhaus

Während der Schulzeit darf ich das Schulgelände nur mit Erlaubnis eines Lehrers/einer Lehrerin verlassen.

Bin ich im Ganztagesprogramm angemeldet, darf ich das Schulgelände erst nach Schulschluss verlassen. Mittags gehe ich in die Mensa zum Essen.

Bin ich nicht im Ganztagesprogramm angemeldet, muss ich das Schulgelände in der Mittagspause verlassen und bin rechtzeitig zum Unterricht wieder da.

 

Pausenregeln

In allen Pausen verzichte ich auf unnötiges Lärmen, Toben und Rennen auf den Fluren.

Ich bereite mich in den kleinen Pausen auf die nächste Stunde vor oder nutze diese für Toilettengänge.

In der großen Pause und in der Mittagspause verlasse ich das Schulgebäude und halte mich auf dem Schulhof bzw.in der Mensa auf.

Beim jeweils ersten Klingeln gehe ich wieder in das Schulhaus und bereite mich auf die nächste Stunde vor.

Ballspielen ist nur auf dem Hartplatz erlaubt. Das Werfen von Gegenständen und von Schneebällen ist auf dem ganzen Schulgelände verboten. Inline-Skates, Skateboard, Fahrrad oder Ähnliches fahre ich nur außerhalb des Schulgeländes.
Morgens darf ich erst nach dem Läuten ins Schulhaus hinein. Dies gilt auch bei späterem Unterrichtsbeginn.

Für die Sauberkeit in und um das Schulgebäude bin ich mitverantwortlich.

Ich verlasse nach Unterrichtsschluss das Schulgebäude und begebe mich direkt auf den Heimweg.

 

Mensa

In der Mensa gelten für mich bestimmte Verhaltensregeln.

Ichsetze mich an einen Tisch und verhalte mich leise. Die aufsichtsführenden Personen schicken vollständige Tischgruppen zu den Ausgabestellen, um das Essen zu holen.

Wir achten auf konventionelle Tischsitten: Wir beginnen gemeinsam mit dem Essen, ich esse mit Besteck, schmatze nicht, etc.

Wir räumen gemeinsam unseren Tisch ab und holen uns einen Nachtisch. Wenn ich keinen Nachtisch möchte, kann ich nach dem Abräumen des Tisches die Mensa verlassen. Den Tisch hinterlassen wir in sauberem Zustand. Ausnahmen von diesen Regeln genehmigen die aufsichtsführenden Lehrkräfte oder das Servicepersonal.

 

Fachräume/Klassenzimmer

Das Verhalten und die Ordnung in Klassenzimmern und Fachräumen sind gesondert geregelt.

 

Außerunterrichtliche Veranstaltungen

Die von der Schule geplanten und angebotenen Veranstaltungen sind Pflicht.

Nur in begründeten Ausnahmen vereinbaren die Lehrerinnen und Lehrer mit den Erziehungsberechtigten eine sinnvolle Alternative.

Bei allen außerunterrichtlichen Veranstaltungen gelten die Regeln der Schulordnung.

 

Ausnahmen von allen Regeln können von den Lehrkräften oder der Schulleitung erteilt werden.

Bei einem Verstoß gegen unsere Vereinbarungen:

  • muss ich zuerst mit den Beteiligten reden
  • vielleicht muss ich mich auch entschuldigen
  • oder Wiedergutmachung in meiner Freizeit leisten, z. B. Reparieren helfen, etwas reinigen oder ersetzen.

Und dann gibt es noch Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen nach § 90 im Schulgesetz, die auch angewandt werden.

Ich habe das Schulabkommen gelesen.

§ 90 Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen

  1. Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen dienen der Verwirklichung des Erziehungs- und Bildungsauftrags der Schule, der Erfüllung der Schulbesuchspflicht, der Einhaltung der Schulordnung und dem Schutz von Personen und Sachen innerhalb der Schule.
  2. Bei allen Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten.
    Sie kommen nur in Betracht, soweit pädagogische Erziehungsmaßnahmen nicht ausreichen.
  3. Folgende Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen können getroffen werden:
    1. Durch den Klassenlehrer oder durch den unterrichtenden Lehrer:
      1. Nachsitzen bis zu zwei Unterrichtsstunden;
    2. durch den Schulleiter:
      1. Nachsitzen bis zu vier Unterrichtsstunden,
      2. Überweisung in eine Parallelklasse desselben Typs innerhalb der Schule,
      3. Androhung des zeitweiligen Ausschlusses, vom Unterricht,
      4. Ausschluss vom Unterricht bis zu zwei Unterrichtstagen, bei beruflichen Schulen in Teilzeitform: Ausschluss für einen Unterrichtstag;
    3. durch die Klassenkonferenz oder Jahrgangsstufenkonferenz unter Vorsitz des Schulleiters:
      1. Ausschluss vom Unterricht bis zu vier Unterrichtswochen
      2. Androhung des Ausschlusses aus der Schule,
      3. Ausschluss aus der Schule.

Die körperliche Züchtigung ist ausgeschlossen.