Lern– und Lebensraum Schule

Miteinander arbeiten - Voneinander lernen - Füreinander dasein

Umgang miteinander

Eine lebendige Schule beruht auf gegenseitiger Rücksichtnahme und Hilfsbereitschaft, aber auch aktiver Teilnahme am Leben in der Schule und am Leben des Einzelnen.
Als oberster Grundsatz muss gelten:
Ich darf mit meinem Verhalten niemand belästigen, stören oder Schaden zufügen. Dies gilt auch während des Schulwegs. Ich gehe höflich und freundlich mit meinen Mitmenschen um, nehme Rücksicht, beleidige und bedrohe niemand, denn auch ich möchte fair behandelt werden.
Kraftausdrücke, Beleidigungen oder rassistische Äußerungen verwende ich nicht.
Ich lebe kulturelle Vielfalt ohne Vorurteile.
Konflikte löse ich ohne sprachliche und körperliche Gewalt.
Auch in sozialen Netzwerken beachte ich diese Regeln.
Ich bin pünktlich und zuverlässig, gehe achtsam mit meinen Sachen und dem Eigentum der anderen um. Für mutwillige Sachbeschädigungen muss ich die Haftung übernehmen.

Internet
Beim Umgang mit den neuen Medien gilt der Kinder- und Jugendschutz. Das heißt, ich bin verpflichtet, kriminelle und/oder jugendgefährdende Internetseiten zu meiden.
Das Internet ist kein rechtsfreier Raum.
Kleidung
Meine Kleidung wähle ich der Institution Schule entsprechend angemessen! Deshalb komme ich zum Beispiel nicht in Schlabber- oder Jogginghosen. In der Schule trage ich keine Kleidung, die sexuell provozierend ist. Sowohl bauchfreie, durchsichtige Kleidung als auch tief ausgeschnittene T-Shirts, trägerlose Tops, kurze Röcke oder Hosen (Hot-Pants) sind untersagt.
Beim Betreten des Schulhauses nehme ich meine Kopfbedeckung ab (ausgenommen sind Kopfbedeckungen, die aus religiösen Gründen getragen werden). Meine Jacke hänge ich an die Garderobe.
Meine Kleidung darf keine beleidigende oder verletzende Aufschrift enthalten. Rassistische Symbole oder Aufschriften sind verboten. Armeekleidung gehört nicht in die Schule.
Wer diese Kleiderordnung nicht einhalten möchte, akzeptiert, dafür bereit gelegte Kleidung unserer Schule zu tragen.

Handys / elektronische Geräte
Eingeschaltete Geräte, deren Gebrauch und ihre Nutzung, sind auf dem gesamten Schulgelände verboten. Das Verbot gilt darüber hinaus auch für außerunterrichtliche Veranstaltungen. Mitgebrachte Geräte (Handy, Smartwatch und andere digitale Geräte) muss ich so verstauen, dass sie das Lernen nicht behindern. Sinnvollerweise sollte ich alle Geräte zu Hause lassen. Wichtige Telefonate kann ich im Sekretariat erledigen.
Für evtl. Schäden, Verlust oder Diebstahl übernimmt die Schule keine Haftung.
Bei Zuwiderhandlung wird mir das Gerät abgenommen. Am Ende des Unterrichtstages kann ich es im Lehrerzimmer wieder abholen.
Es ist der Schule überlassen, eine angemessene Strafe zu verhängen.
Die Nutzungsbedingungen für Messanger Dienste wie WhatsApp werden an unserer Schule eingehalten. Sollten mir meine Eltern die Nutzung von WhatsApp erlaubt haben, liegt es in der Verantwortung meiner Eltern daraus entstehende Probleme oder Streitereien außerhalb der Schule zu lösen. Es ist Aufgabe meiner Eltern, mich über einen sicheren, respektvollen und verantwortungsvollen Umgang mit digitalen Kommunikationsmitteln aufzuklären.
Gesundheit / Essen / Trinken
Ich achte auf meine Gesundheit und verzichte an unserer Schule auf Alkohol, Nikotin und illegale Drogen. Außerdem bringe ich im Rahmen der Förderung einer gesunden Ernährung keine süßen Getränke, (z.B. Cola, Sprite, Eistee) oder Energydrinks (mit Ausnahme von Fruchtschorle) mit. Dies gilt auf dem gesamten Schulgelände.
Essen und Trinken ist nur während der Pausen im Erdgeschoss (außerhalb der Zimmer) und auf dem Schulhof erlaubt. Wasser darf überall getrunken werden.
Auf dem gesamten Schulgelände sowie im Schulgebäude kaue ich keinen Kaugummi.
Ebenso verzichte ich darauf, auf den Boden zu spucken.
Schulfremde Gegenstände
Gegenstände, die mich vom Lernen ablenken, bringe ich nicht mit in die Schule.
Gefährliche oder gesundheitsgefährdende Gegenstände, wie z.B. Laserpointer, Messer, Waffen oder Ähnliches, bringe ich ebenfalls nicht mit.

Schulgelände/Schulhaus
Fahrbare Untersätze wie z.B. Fahrräder, Roller, Skateboards, Inline-Skates darf ich nur außerhalb des Schulgeländes benutzen. Mein Fahrzeug stelle ich an den dafür vorgesehenen Platz ab und es gehört auch nicht in das Schulhaus.
Skateboards und Inline-Skates dürfen mit ins Klassenzimmer genommen werden, jedoch ist das Fahren damit im gesamten Schulhaus nicht erlaubt. Halte ich mich nicht an diese Regel, darf ich mein Skateboard bzw. meine Inline-Skates nicht mehr mit in die Schule bringen.
Während der Schulzeit darf ich das Schulgelände nur mit Erlaubnis eines Lehrers/einer Lehrerin verlassen.
Bin ich im Ganztagesprogramm angemeldet, darf ich das Schulgelände erst nach Schulschluss verlassen. Mittags gehe ich in die Mensa zum Essen.
Bin ich nicht im Ganztagesprogramm angemeldet, muss ich das Schulgelände in der Mittagspause verlassen und bin rechtzeitig zum Unterricht wieder da.

Pausenregeln
In allen Pausen verzichte ich auf unnötiges Lärmen, Toben und Rennen auf den Fluren.
In der großen Pause und in der Mittagspause verlasse ich das Schulgebäude und halte mich auf dem Schulhof bzw. während der Essenszeit in der Mensa auf. Der Vorraum mit den Kickern im Nebengebäude darf nur mit Zustimmung der aufsichtführenden Lehrkraft benutzt werden.
Beim jeweils ersten Klingeln gehe ich wieder in das Schulhaus und bereite mich auf die nächste Stunde vor.
Ballspielen ist nur auf dem Hartplatz erlaubt. Das Werfen von Gegenständen und von Schneebällen ist auf dem ganzen Schulgelände verboten.
Morgens darf ich ab 7.30 Uhr das Schulhaus betreten, sofern bereits eine Lehrkraft vor Ort ist.
Für die Sauberkeit in und um das Schulgebäude bin ich mitverantwortlich. Ich verlasse nach Unterrichtsschluss das Schulgebäude und begebe mich direkt auf den Heimweg.
Mensa
In der Mensa gelten für mich bestimmte Verhaltensregeln.
Ich setze mich an einen Tisch und verhalte mich leise.
Ich achte auf konventionelle Tischsitten: Ich beginne gemeinsam mit den anderen mit dem Essen, ich esse mit Besteck, schmatze nicht, etc.
Nach dem Essen räume ich gemeinsam mit den anderen den Tisch ab und hinterlasse ihn in einem sauberen Zustand. Frühestens 15 Minuten nach Beginn der Mensazeit kann ich diese mit Erlaubnis der Aufsicht verlassen.

Fachräume/Klassenzimmer
Das Verhalten und die Ordnung in Klassenzimmern und Fachräumen sind gesondert geregelt.
Außerunterrichtliche Veranstaltungen
Die von der Schule geplanten und angebotenen Veranstaltungen sind für mich Pflicht.
Nur in begründeten Ausnahmen vereinbaren die Lehrerinnen und Lehrer mit den Erziehungsberechtigten eine sinnvolle Alternative.
Bei allen außerunterrichtlichen Veranstaltungen gelten die Regeln der Schulordnung.
Ausnahmen von allen Regeln können von den Lehrkräften oder der Schulleitung erteilt werden.

Bei einem Verstoß gegen unsere Vereinbarungen wird der Regel- und Maßnahmenkatalog angewendet, z.B.:
• muss ich zuerst mit den Beteiligten reden
• eventuell muss ich mich auch entschuldigen
• oder eine Wiedergutmachung in meiner Freizeit leisten, z. B. Reparieren helfen, etwas reinigen oder ersetzen.
Verstöße gegen diese Schulordnung können Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen nach § 90 des Schulgesetzes nach sich ziehen.
Ich habe die Schul- und Hausordnung gelesen und akzeptiere sie.

§ 90 Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen

  1. Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen dienen der Verwirklichung des Erziehungs- und Bildungsauftrags der Schule, der Erfüllung der Schulbesuchspflicht, der Einhaltung der Schulordnung und dem Schutz von Personen und Sachen innerhalb der Schule.
  2. Bei allen Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten.
    Sie kommen nur in Betracht, soweit pädagogische Erziehungsmaßnahmen nicht ausreichen.
  3. Folgende Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen können getroffen werden:
    1. Durch den Klassenlehrer oder durch den unterrichtenden Lehrer:
      1. Nachsitzen bis zu zwei Unterrichtsstunden;
    2. durch den Schulleiter:
      1. Nachsitzen bis zu vier Unterrichtsstunden,
      2. Überweisung in eine Parallelklasse desselben Typs innerhalb der Schule,
      3. Androhung des zeitweiligen Ausschlusses, vom Unterricht,
      4. Ausschluss vom Unterricht bis zu zwei Unterrichtstagen, bei beruflichen Schulen in Teilzeitform: Ausschluss für einen Unterrichtstag;
    3. durch die Klassenkonferenz oder Jahrgangsstufenkonferenz unter Vorsitz des Schulleiters:
      1. Ausschluss vom Unterricht bis zu vier Unterrichtswochen
      2. Androhung des Ausschlusses aus der Schule,
      3. Ausschluss aus der Schule.

Die körperliche Züchtigung ist ausgeschlossen.