Lern– und Lebensraum Schule
Miteinander arbeiten - Voneinander lernen - Füreinander dasein
Eine lebendige Schule beruht auf gegenseitiger Rücksichtnahme und Hilfsbereitschaft, aber auch aktiver Teilnahme am Leben in der Schule und am Leben des Einzelnen.
Als oberster Grundsatz muss gelten:
Ich darf mit meinem Verhalten niemand belästigen, stören oder Schaden zufügen.Dies gilt auch während des Schulwegs. Ich gehe höflich und freundlich mit meinen Mitmenschen um, nehme Rücksicht, beleidige und bedrohe niemand, denn auch ich möchte fair behandelt werden.
Kraftausdrücke, Beleidigungen oder rassistische Äußerungen verwende ich nicht.
Ich lebe kulturelle Vielfalt ohne Vorurteile.
Konflikte löse ich ohne sprachliche und körperliche Gewalt.
Auch in sozialen Netzwerken beachte ich diese Regeln.
Ich bin pünktlich und zuverlässig, gehe achtsam mit meinen Sachen und dem Eigentum der anderen um. Für mutwillige Sachbeschädigungen muss ich die Haftung übernehmen.
Beim Umgang mit den neuen Medien gilt der Kinder- und Jugendschutz, das heißt, ich bin verpflichtet, kriminelle und/oder jugendgefährdende Internetseiten zu meiden.
Das Internet ist kein rechtsfreier Raum.
Meine Kleidung wähle ich der Institution Schule entsprechend angemessen. Deshalb komme ich zum Beispiel nicht in Schlabberhosen in die Schule. Beim Betreten des Schulhauses nehme ich meine Kopfbedeckung ab (ausgenommen sind Kopfbedeckungen, die aus religiösen Gründen getragen werden). Meine Jacke hänge ich an die Garderobe. In der Schule trage ich keine Kleidung, die sexuell provozierend ist.
Meine Kleidung darf keine beleidigende oder verletzende Aufschrift enthalten. Rassistische Symbole oder Aufschriften sind verboten. Armeekleidung gehört nicht in die Schule.
Eingeschaltete Geräte, deren Gebrauch und ihre Nutzung, sind auf dem gesamten Schulgelände verboten. Das Verbot gilt darüber hinaus auch für außerunterrichtliche Veranstaltungen. Mitgebrachte Geräte müssen so verstaut sein, dass sie das Lernen nicht behindern. Sinnvollerweise sollten alle Geräte zu Hause bleiben. Wichtige Telefonate können im Sekretariat erledigt werden.
Für evtl. Schäden, Verlust oder Diebstahl übernimmt die Schule keine Haftung.
Bei Zuwiderhandlung wird das Gerät abgenommen und wird am Ende des Unterrichtstages dem Schüler ausgehändigt. Es ist der Schule überlassen, eine angemessene Strafe zu verhängen.
Ich achte auf meine Gesundheit und verzichte an unserer Schule auf Alkohol, Nikotin und illegale Drogen. Außerdem bringe ich im Rahmen der Förderung einer gesunden Ernährung keine süßen Getränke, (z.B. Cola, Sprite, Eistee,…) oder Energydrinks, mit Ausnahme von Fruchtschorle, mit. Dies gilt auf dem gesamten Schulgelände.
Essen und Trinken ist nur während der Pausen im Erdgeschoss (außerhalb der Zimmer) und auf dem Schulhof erlaubt. Wasser darf überall getrunken werden.
Auf dem gesamten Schulgelände sowie im Schulgebäude kaue ich keinen Kaugummi.
Ebenso verzichte ich darauf, auf den Boden zu spucken.
Gegenstände, die mich vom Lernen ablenken, bringe ich nicht mit in die Schule.
Gefährliche oder gesundheitsgefährdende Gegenstände, wie z.B. Laserpointer, Messer, Waffen oder Ähnliches, bringe ich ebenfalls nicht mit.
Während der Schulzeit darf ich das Schulgelände nur mit Erlaubnis eines Lehrers/einer Lehrerin verlassen.
Bin ich im Ganztagesprogramm angemeldet, darf ich das Schulgelände erst nach Schulschluss verlassen. Mittags gehe ich in die Mensa zum Essen.
Bin ich nicht im Ganztagesprogramm angemeldet, muss ich das Schulgelände in der Mittagspause verlassen und bin rechtzeitig zum Unterricht wieder da.
In allen Pausen verzichte ich auf unnötiges Lärmen, Toben und Rennen auf den Fluren.
Ich bereite mich in den kleinen Pausen auf die nächste Stunde vor oder nutze diese für Toilettengänge.
In der großen Pause und in der Mittagspause verlasse ich das Schulgebäude und halte mich auf dem Schulhof bzw.in der Mensa auf.
Beim jeweils ersten Klingeln gehe ich wieder in das Schulhaus und bereite mich auf die nächste Stunde vor.
Ballspielen ist nur auf dem Hartplatz erlaubt. Das Werfen von Gegenständen und von Schneebällen ist auf dem ganzen Schulgelände verboten. Inline-Skates, Skateboard, Fahrrad oder Ähnliches fahre ich nur außerhalb des Schulgeländes.Morgens darf ich erst nach dem Läuten ins Schulhaus hinein. Dies gilt auch bei späterem Unterrichtsbeginn.
Für die Sauberkeit in und um das Schulgebäude bin ich mitverantwortlich.
Ich verlasse nach Unterrichtsschluss das Schulgebäude und begebe mich direkt auf den Heimweg.
In der Mensa gelten für mich bestimmte Verhaltensregeln.
Ichsetze mich an einen Tisch und verhalte mich leise. Die aufsichtsführenden Personen schicken vollständige Tischgruppen zu den Ausgabestellen, um das Essen zu holen.
Wir achten auf konventionelle Tischsitten: Wir beginnen gemeinsam mit dem Essen, ich esse mit Besteck, schmatze nicht, etc.
Wir räumen gemeinsam unseren Tisch ab und holen uns einen Nachtisch. Wenn ich keinen Nachtisch möchte, kann ich nach dem Abräumen des Tisches die Mensa verlassen. Den Tisch hinterlassen wir in sauberem Zustand. Ausnahmen von diesen Regeln genehmigen die aufsichtsführenden Lehrkräfte oder das Servicepersonal.
Das Verhalten und die Ordnung in Klassenzimmern und Fachräumen sind gesondert geregelt.
Die von der Schule geplanten und angebotenen Veranstaltungen sind Pflicht.
Nur in begründeten Ausnahmen vereinbaren die Lehrerinnen und Lehrer mit den Erziehungsberechtigten eine sinnvolle Alternative.
Bei allen außerunterrichtlichen Veranstaltungen gelten die Regeln der Schulordnung.
Ausnahmen von allen Regeln können von den Lehrkräften oder der Schulleitung erteilt werden.
Bei einem Verstoß gegen unsere Vereinbarungen:
Und dann gibt es noch Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen nach § 90 im Schulgesetz, die auch angewandt werden.
Ich habe das Schulabkommen gelesen.
Die körperliche Züchtigung ist ausgeschlossen.